Offshore-Netzumlage nach § 17 f EnWG Tendenz Die Offshore-Netzumlage bleibt 2024 der größte Brocken unter den Umlagen. Sie steigt erneut an – von 0,591 ct/kWh auf 0,656 ct/kWh. Mit dieser Umlage entschädigt der Staat Betreiber von Offshore-Wind- parks, bei den es zu Einnahmeausfällen kommt, weil die Anlage verspätet ans Netz geht oder längere Netzunterbrechungen vorliegen. Die Kosten werden auf alle Strom kundinnen und -kunden umgelegt. Stromintensive Unternehmen können eine Verrin- gerung beziehungsweise Befreiung von den Kosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bean tragen. Konzessionsabgabe Strom Tendenz Auch beim Strom ist die Konzessionsabgabe fester Preisbestandteil. An ihrer Höhe ändert sich nichts. Sondervertragskunden zahlen einheitlich 0,11 Cent je kWh. Voraussetzung für die Begrenzung: Die ge- messene Leistung überschreitet in mindestens zwei Monaten des Kalender jahres 30 Kilowatt und der Jahresverbrauch beträgt mehr als 30.000 kWh. KWKG- Umlage Tendenz 2024 verringert sich die sogenannte Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) von 0,357 Cent pro kWh auf 0,275 Cent je kWh. Mit ihr be- zahlt der Staat Vergütungen, die Betreiber effizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen je erzeugte und ins Netz eingespeis te kWh Strom erhalten. Die Kosten werden auf alle Strom verbraucher mit einem Jahres- verbrauch bis zu einer Million Kilowattstunden umge- legt. Unternehmen mit Verbräuchen größer eine Million Kilowattstunden können beim Bundesamt für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle einen Rabatt beantragen. Stromsteuer Tendenz Die Bundesregierung plant, die Stromsteuer für den Mittelstand und das produzierende Gewerbe deutlich zu reduzieren: von derzeit rund zwei auf das euro- päische Mindestmaß von 0,05 ct/kWh (Stand zum Redaktionsschluss). 350 Konzerne, die besonders im internationalen Wettbewerb stehen und unter den hohen Strompreisen leiden, sollen zusätzliche Hilfen erhalten. Die bestehende Strompreiskompensation soll für fünf Jahre verlängert und ausgeweitet werden. Umlage nach § 19 StromNEV Tendenz Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt, dass sich Unternehmen unter bestimmten Bedingun- gen anteilig von Netzentgelten befreien lassen können. Die entgangenen Einnahmen der Verteilnetzbetreiber gleicht die §-19-StromNEV-Umlage aus, die alle Letzt- verbraucher zahlen. Nach den Prognosen der Übertra- gungsnetzbetreiber entwickelt sie sich 2024 wie folgt: • In der Verbrauchsgruppe A bis eine Million kWh sinkt die Umlage erneut – um 0,014 Cent von 0,417 ct/kWh auf 0,403 ct/kWh. • Für den darüber hinausgehenden Strombezug bleibt die Umlage stabil bei 0,050 ct/kWh. • Auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem Verbrauch über eine Million kWh und Stromkosten höher vier Prozent des Umsatzes zah- len weiterhin 0,025 ct/kWh. Strompreis für die Industrie (inkl. Stromsteuer). Durch- schnittlicher Strompreis für Neuabschlüsse in der Industrie in ct/kWh (inkl. Stromsteuer), Jahresver- brauch 160.000 bis 20 Mio. kWh, mittelspannungssei- tige Versorgung 5,8 % Stromsteuer 2,23 % Offshore-Netzumlage 1 % Quellen: VEA, BDEW; Stand: 07/2023 §-19-StromNEV-Umlage Zusammen- setzung Strompreis 2023 89,21 % Beschaffung, Netzentgelt, Vertrieb 0,41 % Konzessionsabgabe 1,35 % Energiemarkt KWKG-Umlage