Förderprogramme für Unternehmen
Sei es der Schreinermeister, der seinen in die Jahre gekommen Kleintransporter durch ein umweltfreundliches Elektrofahrzeug ersetzen will. Oder der Einzelhändler, der Ladesäulen für seine Kunden und Mitarbeiter errichten lässt. Die Beispiele zeigen: Saubere Fortbewegungsmittel sind längst im gewerblichen Bereich angekommen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen jetzt auf Elektromobilität umstellen, sind Sie in guter Gesellschaft: Jeder siebte Firmenwagen in Deutschland ist mittlerweile ein E-Auto oder ein Plug-In-Hybrid. Zudem hat ein Viertel aller Unternehmen laut einer Studie der staatlichen Förderbank KfW mindestens einen elektrisch aufladbaren Pkw in seinem Fuhrpark stehen.
Verschiedene Förderprogramme erleichtern Unternehmen dabei den Umstieg. Damit Sie im Dschungel der Angebote nicht den Überblick verlieren, haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Welche Gründe sprechen für die Umrüstung?
Mit Ihrer Investition in Elektrofahrzeuge und in die entsprechende Infrastruktur leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Mobilitätswende. Denn der Straßenverkehr macht nach wie vor etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in Deutschland aus. Als Unternehmer können Sie mitwirken, diesen Wert zu senken. Denn der größte Teil der Neuzulassungen bei PKW fällt auf gewerbliche Fahrzeughalter. Je mehr E-Autos auf den Straßen unterwegs sind, desto besser für die Umwelt.
Zwar wird bei der Herstellung von Akkus für Elektrofahrzeuge ein nicht unerheblicher Teil CO2 freigesetzt. Doch über die gesamte Nutzungsdauer gerechnet weisen E-Autos gegenüber mit Benzin und Diesel betriebenen Fahrzeugen eine bessere Umweltbilanz auf. Wenn Sie Ihr E-Auto mit Strom aus erneuerbaren Energien laden, fahren Sie sogar komplett emissionsfrei.
Ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge nicht teuer?
Die Anschaffungskosten für E-Autos sind aktuell noch höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Als Unternehmer fragen Sie sich sicherlich, ob sich die Investition wirtschaftlich lohnt. Ja, das tut es! Denn auch wenn die Stromkosten zuletzt wieder gestiegen sind, ist das Laden von E-Autos günstiger als das Tanken mit Treibstoff. Dabei gilt: Je mehr Kilometer Sie fahren, desto schneller haben Sie die höheren Anschaffungskosten wieder hereingeholt.
Sparen können Sie auch bei der Kfz-Steuer: Noch bis Ende 2030 sind neu zugelassene Elektroautos davon befreit. Danach beträgt sie 50 Prozent des normalen Steuersatzes. Und schließlich gibt es verschiedene Förderprogramme, mit der der Staat Unternehmen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen unterstützt.
Welches sind die wichtigsten Förderprogramme?
Zwar ist der sogenannte Umweltbonus für Unternehmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im September 2023 ausgelaufen, doch gibt es auf Bundes- und Landesebene weitere Fördermöglichkeiten für Elektromobilität. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Programme vor.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
- Den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität der staatlichen Förderbank KfW gibt es als Standardvariante (bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben) und als Individualvariante (ab 25 Millionen Euro pro Vorhaben).
- Gefördert werden bundesweite Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, darunter Fahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung, in die dafür erforderliche Infrastruktur wie Ladenetze und Wasserstofftankstellen sowie in die Digitalisierung von Mobilität.
- Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Antrag gibt es unter Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269) | KfW
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
- Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Unternehmen bei ihren Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen mit einen Kreditbetrag von bis zu 25 Millionen Euro.
- Förderfähig sind unter anderem Investitionen in Elektrofahrzeuge sowie in Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich ist. Wichtig für Antragsteller: Den Kredit gibt es nur in Kombination mit einem weiteren Modul aus dem gleichen Förderprogramm. So müssen beispielsweise E-Autos gleichzeitig mit einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien wie einer PV-Anlage beantragt werden.
- Die genauen Konditionen und das Antragsformular gibt es unter Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) | KfW
Charge@BW
- Das Förderprogramm Charge@BW des Landes Baden-Württemberg richtet sich unter anderem an Unternehmer, die öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss installieren oder mieten.
- Die geförderte Infrastruktur muss an einem Standort in Baden-Württemberg für die Dauer von mindestens drei Jahren betrieben werden.
- Gefördert werden maximal 250 Ladepunkte pro Antragsteller. Das Landesförderinstitut von Baden-Württemberg, die L-Bank, nimmt Anträge bis 30. Juni 2024 entgegen.
- Weitere Informationen zum Programm und das Antragsformular gibt es unter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) | L-Bank
BW-e-Nutzfahrzeuge
- Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
- Die Fahrzeuge müssen überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein. Umrüstungen auf elektrischen Antrieb der Fahrzeuge sind ebenfalls förderfähig.
- Die Fördersumme ist gestaffelt nach Fahrzeugklassen und danach, ob die Antragsteller zusätzlich von einer Bundesförderung profitieren oder nicht.
- Weitere Informationen zum Programm und das Antragsformular gibt es unter BW-e-Nutzfahrzeuge | L-Bank
E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
- 3.000 Euro gibt es vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehre (z.B. Sammeltaxis und Rufbusse) sowie Carsharing-Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und N1.
- Antragsberechtigt sind Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Unternehmen sowie Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz und einen Sitz in Baden-Württemberg vorweisen können.
- Weitere Informationen zum Programm und das Antragsformular gibt es unter E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing | L-Bank
Wie läuft ein Antrag auf Fördermittel ab?
Die Förderkredite „Nachhaltige Mobilität“ und „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ werden beide über Ihre Hausbank beantragt. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter. Anschließend prüft die KfW die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Sobald die Zusage der KfW vorliegt, ist der Investitionskredit abrufbereit und Ihr Vorhaben kann beginnen.
Die einzelnen Förderprogramme des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg werden direkt beim Landesförderinstitut L-Bank über ein Online-Formular beantragt.
Wie können wir Sie bei der Umrüstung unterstützen?
Wir von naturenergie bieten Unternehmen durchdachte Mobilitätskonzepte. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über Ladeinfrastruktur im öffentlichen wie auch im privaten Raum, erweiterte Mobilitätslösungen, E-CarSharing bis hin zur Planung eines Lademanagements. Sie profitieren von einer schlüsselfertigen Ladeinfrastruktur oder E-Flottenlösungen für Ihren Fuhrpark. Wir bieten Ihnen die für Sie passenden Konzepte. Nehmen Sie dafür Kontakt mit uns auf per E-Mail an elektromobilitaet@naturenergie.de oder telefonisch unter 07623 92-1407. Oder führen Sie unseren Selbstcheck durch und erhalten Sie ein erstes unverbindliches Angebot.