Alles zur Grund- und Ersatzversorgung
Preise für Grundversorgung
36 Abs. 1 EnWG: Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.
Weiter Informationen zu unseren Grundversorgungs-Produkten
Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Haushalt
Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Gewerbe
Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Landwirtschaft
Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärmepumpe/Speicherheizung
Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärme Wärmepumpe Einzähler
Preise Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG übernimmt naturenergie die so genannte Ersatzversorgung, wenn
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.
Zahlungsverzug
Zusätzliche Kosten bei Zahlungsverzug
Zusätzliche Kosten bei Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug behält sich naturenergie das Recht vor, Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Vorgaben zu erheben. Zudem können pauschale Mahnkosten in Höhe von derzeit 0,70 Euro pro Mahnung berechnet werden. Der Kunde kann nachweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kosten für Netzbetreiber-Beauftragte
Wenn der Netzbetreiber beauftragt wird, um den Strom abzuschalten oder wieder anzuschalten, musst du die Kosten bezahlen, die naturenergie dafür vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.
Stromsperre vermeiden
Um eine Stromsperre zu verhindern, hast du die Möglichkeit, deine offene Rechnung in 6- bis 12-monatigen Raten zu begleichen. Die Anzahl der Raten richtet sich nach der Höhe deiner offenen Forderung. Die erste Rate ist sofort fällig. Bei Erhalt einer neuen Jahresrechnung während der Ratenzahlung erlischt die Vereinbarung, und eine neue muss getroffen werden. Bei Nichtzahlung einer Rate wird die gesamte Forderung sofort fällig, und zusätzlich ist monatlich ein Abschlag basierend auf dem geschätzten Stromverbrauch zu leisten.
Die Vereinbarung sichert die Stromlieferung, solange die Bedingungen eingehalten werden. Der Kunde muss seine Entscheidung bis spätestens zwei Tage vor dem geplanten Abschalttermin mitteilen. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung, insbesondere bei Nichtzahlung, kann naturenergie die Stromlieferung gemäß gesetzlichen Bestimmungen unterbrechen.
Die Annahme des Angebots erfordert eine schriftliche Mitteilung des Kunden, vorzugsweise per E-Mail oder Brief.
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Hier erfährst du alles über die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und wie sie deine Stromversorgung regelt:
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Hier findest du weitere Infornationen über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz:
Allgemeine Information zur Stromlieferung
Hier finden Sie Informationen zum Energiewirtschaftsgesetz, zur Stromgrundversorgungsverordnung und zu den Strompreisbestandteilen:
Allgemeine Informationen zur Veröffentlichung gemäß EEG
Berichte der Energiedienst AG zur Datenermittlung
Die Energiedienst AG hat den Übertragungsnetzbetreibern folgenden Stromabsatz an seine Letztverbraucher gemeldet:
Berichte der Energiedienst AG zur Datenermittlung
Berichte der Naturenergie AG zur Datenermittlung
Monatsprognosen Letztverbraucherabsatz der Energiedienst AG
Schlichtungsstelle
Kontakt
Du bist mit unserem Service nicht zufrieden? Dann kontaktiere uns. Wir versuchen so schnell wie möglich eine Lösung zu finden:
Energiedienst AG
Schönenbergerstr. 10
79618 Rheinfelden
Tel.: 07623 92-1200
Fax: 07623 92-511209
E-Mail: kundenservice@energiedienst.de
Solltest du mit unserer Lösung nicht zufrieden sein, hast du die Möglichkeit, diese bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in einem Schlichtungsverfahren überprüfen zu lassen.
Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Sie soll zur Kundenzufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten.
Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig und neutral und ist zuständig für alle (Privat-) Verbraucher. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass sich der Verbraucher mit seiner Beschwerde zuerst an das Energieversorgungsunternehmen gewandt hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde (§ 111 b EnWG). Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Einen Antrag auf Durchführung der Schlichtung richte bitte an: Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstr. 133 10117 Berlin Tel.: 030 27 57 240-0 Fax: 030 27 57 240-69 E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dir Informationen über das geltende Recht, deine Rechte als Haushaltskunde und über Streitbelegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030 22480-500 (Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr)
Fax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
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Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die du hier findest: ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung zu nutzen.
Photovoltaik
Vermögensanlagen-Informationsblatt Solarpark Döggingen II
Das "Vermögensanlagen-Informationsblatt" (VIB) betrifft ein Nachrangdarlehen für das Projekt "Solarpark Döggingen II" der Energiedienst AG und enthält Informationen über die Vermögensanlage, den Anbieter, die Emittentin, Anlagestrategie, Risiken, Kosten
Hier findest du unsere AGB's
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Belieferung mit Strom für Anlagen mit Leistungsmessung
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Belieferung mit Gas
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Mobilisten
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