Nahaufnahme eines Paragraphen vor der am Arbeitsplatz tätigen Person
Allgemeine Informationen und rechtliche Hinweise

Hier findest du alles Wissenswerte zu Energielieferungen, zur Grund-und Ersatzversorgung, zu den AGBs, zur Stromzusammensetzung und weitere Informationen.

Alles zur Grund- und Ersatzversorgung

36 Abs. 1 EnWG: Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

Preise Grundversorgung

 

Weiter Informationen zu unseren Grundversorgungs-Produkten

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Haushalt

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Gewerbe

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Landwirtschaft

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärmepumpe/Speicherheizung

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärme Wärmepumpe  Einzähler

Gemäß § 38 EnWG übernimmt naturenergie die so genannte Ersatzversorgung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.

Preise Ersatzversorgung

 

Preise Registrierende Lastgangmessung (RLM)

Zusätzliche Kosten bei Zahlungsverzug

Zusätzliche Kosten bei Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug behält sich naturenergie das Recht vor, Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Vorgaben zu erheben. Zudem können pauschale Mahnkosten in Höhe von derzeit 0,70 Euro pro Mahnung berechnet werden. Der Kunde kann nachweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

Kosten für Netzbetreiber-Beauftragte

Wenn der Netzbetreiber beauftragt wird, um den Strom abzuschalten oder wieder anzuschalten, musst du die Kosten bezahlen, die naturenergie dafür vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.

 

Stromsperre vermeiden

Um eine Stromsperre zu verhindern, hast du die Möglichkeit, deine offene Rechnung in 6- bis 12-monatigen Raten zu begleichen. Die Anzahl der Raten richtet sich nach der Höhe deiner offenen Forderung. Die erste Rate ist sofort fällig. Bei Erhalt einer neuen Jahresrechnung während der Ratenzahlung erlischt die Vereinbarung, und eine neue muss getroffen werden. Bei Nichtzahlung einer Rate wird die gesamte Forderung sofort fällig, und zusätzlich ist monatlich ein Abschlag basierend auf dem geschätzten Stromverbrauch zu leisten.

Die Vereinbarung sichert die Stromlieferung, solange die Bedingungen eingehalten werden. Der Kunde muss seine Entscheidung bis spätestens zwei Tage vor dem geplanten Abschalttermin mitteilen. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung, insbesondere bei Nichtzahlung, kann naturenergie die Stromlieferung gemäß gesetzlichen Bestimmungen unterbrechen.

Die Annahme des Angebots erfordert eine schriftliche Mitteilung des Kunden, vorzugsweise per E-Mail oder Brief.

 

Zur Abwendungsvereinbarung

Hier erfährst du alles über die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und wie sie deine Stromversorgung regelt:

Stromgrundversorgungsverordnung

Hier findest du weitere Infornationen über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz:

Ergänzende Bedingungen

Hier finden Sie Informationen zum Energiewirtschaftsgesetz, zur Stromgrundversorgungsverordnung und zu den Strompreisbestandteilen:

Allgemeine Information zur Stromlieferung

Allgemeine Informationen zur Veröffentlichung gemäß EEG

Die Energiedienst AG hat den Übertragungsnetzbetreibern folgenden Stromabsatz an seine Letztverbraucher gemeldet:

Berichte der Energiedienst AG zur Datenermittlung

Berichte der Naturenergie AG zur Datenermittlung

Monatsprognosen Letztverbraucherabsatz der Energiedienst AG

 

 

 

Schlichtungsstelle

Du bist mit unserem Service nicht zufrieden? Dann kontaktiere uns. Wir versuchen so schnell wie möglich eine Lösung zu finden:

Energiedienst AG
Schönenbergerstr. 10
79618 Rheinfelden
Tel.: 07623 92-1200
Fax: 07623 92-511209
E-Mail: kundenservicemail@energiedienstweb.de

Solltest du mit unserer Lösung nicht zufrieden sein, hast du die Möglichkeit, diese bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in einem Schlichtungsverfahren überprüfen zu lassen.

Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Sie soll zur Kundenzufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten.

Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig und neutral und ist zuständig für alle (Privat-) Verbraucher. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass sich der Verbraucher mit seiner Beschwerde zuerst an das Energieversorgungsunternehmen gewandt hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde (§ 111 b EnWG). Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

 

 

Einen Antrag auf Durchführung der Schlichtung richte bitte an: Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstr. 133 10117 Berlin Tel.: 030 27 57 240-0 Fax: 030 27 57 240-69 E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

 

 

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dir Informationen über das geltende Recht, deine Rechte als Haushaltskunde und über Streitbelegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030 22480-500 (Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr)
Fax:  030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energiemail@bnetzaweb.de

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die du hier findest: ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung zu nutzen.

Photovoltaik

Das "Vermögensanlagen-Informationsblatt" (VIB) betrifft ein Nachrangdarlehen für das Projekt "Solarpark Döggingen II" der Energiedienst AG und enthält Informationen über die Vermögensanlage, den Anbieter, die Emittentin, Anlagestrategie, Risiken, Kosten

Zum VIB