Ein Energiepass bringt Licht ins Dunkle

Der Energieausweis zeigt auf, wie viel Energie dein Gebäude benötigt und wie effizient es ist. Er sorgt vor allem bei Kauf oder Verkauf für Transparenz und Vergleichbarkeit.

Warum brauchst du einen Energieausweis?

Der Energieverbrauch deines Gebäudes kann mithilfe des Energieausweises rasch eingeordnet werden. Der Energieausweis hilft dir bei Kauf oder Miete zu einer schnellen Entscheidung.

Eigentümer von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Gebäuden müssen bei Vermietung oder Verkauf die Höhe des Energieverbrauchs der Immobilie mit einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist.

Jetzt Energieausweis beantragen

Verbrauchsorientiert für Wohngebäude

Sonderpreis für unsere Kunden: 95 €

Preis für Nichtkunden: 115 €

Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude gilt:

  • für Immobilien mit bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn nach der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurde.

  • für Immobilien mit bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag nach dem 1. November 1977.

  • für Immobilien mit mehr als vier Wohnungen.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird anhand der Verbrauchsdaten deines Wohnhauses für Heizung und Warmwasser erstellt. Das Ergebnis ist somit vom Verbrauchsverhalten der Bewohner abhängig. Der Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung 10 Jahre gültig.

Verbrauchsorientiert für Nichtwohngebäude

Sonderpreis für unsere Kunden: 95 €

Preis für Nichtkunden: 115 €

Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Nichtwohngebäude gilt:

  • für gewerbliche Gebäude

  • für öffentlich genutzte Objekte

  • Wahlrecht zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweis

Bei Gebäuden, die sich hinsichtlich ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden, muss ein Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellt werden. Der Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung 10 Jahre gültig.

Bedarfsorientiert für Wohngebäude

Sonderpreis für unsere Kunden: 145 €

Preis für Nichtkunden: 165 €

Der bedarfsorientierte Energieausweis für Wohngebäude gilt:

  • Für Wohngebäude mit beliebiger Anzahl von Wohnungen und beliebigen Alters

  • Wohn-Neubauten

Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Damit ist ein bedarfsorientierter Energieausweis aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis. Der Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung 10 Jahre gültig.

Wissenswertes

Mit Biogas bequem gesetzliche Vorgaben erfüllen

Du planst einen Heizungstausch? Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz verpflichtet dich als Eigentümer, beim Einbau einer neuen Heizung erneuerbare Energien einzusetzen. Mit der Nutzung von Biogas kannst du bereits einen Teil der gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Sanieren mit Köpfchen & Strategie

Mit einer energetischen Sanierung deines Hauses kannst du aktiv die CO2-Emissionen reduzieren. Der Sanierungsfahrplan hilft dir dabei und zeigt verschiedene Lösungsvorschläge für die energetische Sanierung auf.

Wir beraten dich gerne persönlich

07623 92-1290

Montag - Donnerstag  8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

energieausweismail@naturenergieweb.de

Häufige Fragen zum Thema Energieausweis:

Den Energieausweis gibt es in drei verschiedenen Varianten:

  • Beim bedarfsorientierten Energieausweis berechnet ein Fachmann anhand der Beschaffenheit des Gebäudes, der Heizungsanlage, der Isolation und anderer Faktoren den voraussichtlichen Energiebedarf der Immobilie.
  • Beim verbrauchsorientierten Energieausweis dient der erfasste Energieverbrauch z. B. aus der Heizkostenabrechnung als Grundlage für die Bewertung des Gebäudes.
  • Der Energieausweis für Nichtwohngebäude wird für gewerbliche oder öffentlich genutzte Gebäude ausgestellt.

Welcher Ausweis verwendet werden muss, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes. Der einfach zu erstellende verbrauchsorientierte Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Energiebedarfs gilt für Wohngebäude mit

  • bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn die Modernisierung entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfolgt ist.
  • bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag nach dem 1. November 1977.
  • mit mehr als vier Wohnungen.
     

Der aufwändigere bedarfsorientierte Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs gilt für

  • Wohngebäude mit beliebiger Anzahl von Wohnungen und beliebigen Alters.
  • Wohn-Neubauten.

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn du dein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchtest. Die Vorgaben dazu beruhen auf der Energieeinsparverordnung (EnEV), die noch bis Mai 2021 gilt. Danach gilt das neue Gebäudeenergiegesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.

Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte des Gebäudes informiert werden. Den Energieausweis musst du aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen. Solange du dein Wohneigentum selbst nutzt oder nicht neu vermietest, brauchst du also keinen Energieausweis.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Spezialfälle, für die du keinen Ausweis benötigist, werden in der dazu aktuell noch geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) beschrieben.

Bauherren oder Eigentümer müssen sicherstellen, dass sie vom Planer oder Architekten einen erforderlichen Ausweis erhalten. Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert wird.

Die Kosten richten sich nach der Art des Energieausweises. Verbrauchsorientierte Energieausweise sind preisgünstig, bedarfsorientierte Energieausweise sind aufwändiger zu erstellen und daher teurer. Energiedienst bietet beide Arten von Energieausweisen an. Die genauen Preise, sind hier zu finden.

Alle Aussteller müssen eine "baunahe" Ausbildung absolviert haben. Dies ist z. B. bei Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Elektrotechnik der Fall, aber auch Handwerker oder Techniker mit einschlägiger Qualifikation im Bereich Bau, Installation, Schornsteinfegerwesen oder Technische Gebäudeausrüstung. Zusätzlich benötigen Aussteller z. B. eine einschlägige Berufserfahrung oder müssen eine Fortbildung absolvieren. Details sind im §21 der EnEV geregelt. Die Anforderungen an den Aussteller bezüglich seiner Qualifikation sind für Verbrauchs –und Bedarfsausweise gleich.

Energieausweise sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Bei größeren Um- oder Anbauten ist ein neuer Energieausweis auszustellen.

Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.

Der Energieausweis soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Diese beziehen sich immer auf das gesamte Gebäude.

Innerhalb eines Gebäudes macht eine Unterscheidung von Wohnungen keinen Sinn. Zwischen einzelnen Wohnungen befinden sich in der Regel keine nennenswerten Wärmewiderstände, so dass sich die Wärme im Gebäude verteilt. Mieter, die oberhalb oder neben einer "gut beheizten" Wohnung wohnen, kennen diese Situation: Sie selbst müssen ihre Heizungen meist kaum aufdrehen und haben es dennoch angenehm warm.

Dachwohnungen brauchen in der Regel mehr Heizenergie als mittig gelegene Wohnungen. Würden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt werden, müssten auch die Mieter in den zentral gelegenen Wohnungen mehr heizen. Alle Mieter profitieren also davon, dass auch die im Dach und am Rand des Hauses gelegenen Wohnungen beheizt werden. Diese Beispiele zeigen, dass also nur das gesamte Gebäude energetisch beurteilt werden kann.

Du erhältst deinen Energieausweis sowie die Rechnung nach ca. 2 bis 4 Wochen per Post.