Du möchtest deinen Vertrag kündigen?

Es tut uns leid zu hören, dass du deinen Vertrag beenden möchtest. Wir beraten dich gerne persönlich zu deinen Fragen, Wünschen oder zu alternativen Tarifen. Du erreichst uns unter 07623 92-1200.

Wähle den Grund deiner Kündigung

Wenn du ausziehst, musst du nicht kündigen. Stattdessen melde uns deinen Auszug und, falls gewünscht, deinen Einzug in die neue Wohnung über dein Kundenportal.

Wenn du den Anbieter wechseln möchtest, kannst du deinen Vertrag über das Kündigungsformular kündigen.

Wenn du mit deinem aktuellen Tarif unzufrieden bist, empfehlen wir dir, dein Kundenportal zu besuchen. Dort kannst du nach einem Tarif suchen, der besser zu dir passt.

Fragen und Antworten zur Vertragskündigung

Wenn du umziehst, musst du deinen Vertrag nicht kündigen. Stattdessen kannst du uns deinen Umzug melden und weiterhin mit naturenergie versorgt werden. Dazu melde deinen Umzug über das Onlineformular oder direkt im Kundenportal an. Am besten machst du das direkt nach der Schlüsselübergabe, damit alles reibungslos funktioniert. Falls du bereits umgezogen bist und den Umzug vergessen hast anzumelden, ist das auch kein Problem! Du kannst den Umzug sechs Wochen rückwirkend nach dem Einzugsdatum anmelden.

Du hast ein Sonderkündigungsrecht

  • Bei Preiserhöhungen deines Energieanbieters
  • Wenn dein Energieversorger den Vertrag einseitig ändert
  • Bei einem Umzug, falls der bestehende Vertrag nicht an die neue Adresse mitgenommen werden kann.


Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Sonderkündigungsrecht?
Die Kündigungsfrist bei einem Sonderkündigungsrecht beträgt in der Regel zwei Wochen nach Bekanntgabe des Kündigungsgrundes.

Was muss ich tun, um mein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen?
Du solltest deinen Vertrag und die AGBs prüfen, um sicherzustellen, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht. Anschließend musst du uns schriftlich über deine Kündigung informieren, idealerweise unter Angabe des Kündigungsgrundes.

Was passiert, wenn ich umziehe?
Wenn du umziehst und dein Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann, verlierst du in der Regel dein Sonderkündigungsrecht. Nur wenn der Vertrag nicht mitgenommen werden kann, besteht weiterhin ein Sonderkündigungsrecht.

Muss ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Nein, du hast das Recht, innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt wurde, verlängert sich dieser automatisch.