Du möchtest deinen Vertrag kündigen?

Es tut uns leid zu sehen, dass du deinen Vertrag beenden möchtest. Wir beraten dich gerne persönlich zu deinen Fragen, Wünschen oder zu alternativen Tarifen.


Du erreichst uns unter

  07623 92-1200

Manchmal ist eine Kündigung nicht erforderlich

Wenn du ausziehst, musst du nicht kündigen. Stattdessen melde uns deinen Auszug und, falls gewünscht, deinen Einzug in die neue Wohnung über dein Kundenportal.

Wenn du mit deinem aktuellen Tarif unzufrieden bist, empfehlen wir dir, dein Kundenportal zu besuchen. Dort kannst du nach einem Tarif suchen, der besser zu dir passt.

Du möchtest den Anbieter wechseln und deinen Vertrag online kündigen?

Bitte teile uns deine persönlichen Daten einschließlich deiner E-Mail-Adresse mit. Anschließend senden wir dir eine E-Mail, um deinen Wunsch zur Kündigung zu bestätigen.

Deine Angaben zur Kündigung

Der gewünschte Termin wird nur berücksichtigt, wenn er nach dem nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt liegt. Andernfalls wird automatisch der nächstmögliche Termin gewählt.

Möchtest du uns noch etwas mitteilen?

Beachte bitte, dass außerordentliche und Sonderkündigungen erst von uns geprüft werden müssen und dass die Bestätigung des Eingangs nicht gleichbedeutend mit einer Bestätigung der Kündigung ist. Über die Kündigung selbst informieren wir dich in einem separaten Schreiben.

Fragen und Antworten zur Vertragskündigung

Wenn du umziehst, musst du deinen Vertrag nicht kündigen. Stattdessen kannst du uns deinen Umzug melden und weiterhin mit naturenergie versorgt werden. Dazu melde deinen Umzug über das Onlineformular oder direkt im Kundenportal an. Am besten machst du das direkt nach der Schlüsselübergabe, damit alles reibungslos funktioniert. Falls du bereits umgezogen bist und den Umzug vergessen hast anzumelden, ist das auch kein Problem! Du kannst den Umzug sechs Wochen rückwirkend nach dem Einzugsdatum anmelden.

Du hast ein Sonderkündigungsrecht

  • Bei Preiserhöhungen deines Energieanbieters
  • Wenn dein Energieversorger den Vertrag einseitig ändert
  • Bei einem Umzug, falls der bestehende Vertrag nicht an die neue Adresse mitgenommen werden kann.


Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Sonderkündigungsrecht?
Die Kündigungsfrist bei einem Sonderkündigungsrecht beträgt in der Regel zwei Wochen nach Bekanntgabe des Kündigungsgrundes.

Was muss ich tun, um mein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen?
Du solltest deinen Vertrag und die AGBs prüfen, um sicherzustellen, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht. Anschließend musst du uns schriftlich über deine Kündigung informieren, idealerweise unter Angabe des Kündigungsgrundes.

Was passiert, wenn ich umziehe?
Wenn du umziehst und dein Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann, verlierst du in der Regel dein Sonderkündigungsrecht. Nur wenn der Vertrag nicht mitgenommen werden kann, besteht weiterhin ein Sonderkündigungsrecht.

Muss ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Nein, du hast das Recht, innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt wurde, verlängert sich dieser automatisch.