Ab 1. Juli 2015 gilt die neue Fassung des EWärmeG 2015
Der Sanierungsfahrplan hilft dir bei einer energetischen Sanierung deines Hauses und zeigt verschiedene Lösungsvorschläge auf. Eine gute Sanierungsstrategie spart Strom und Wärme.
Ein Sanierungsfahrplan unterstützt dich, die gesetzliche Anforderung des EWärmeG teilweise zu erfüllen. Das EWärmeG fordert ab 1. Juli 2015 den Einsatz von 15 Prozent Erneuerbarer Energien beim Austausch der zentralen Heizungsanlage. Es gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude. Für erdgasbetriebene Heizungsanlagen mit bis zu 50 kW Leistung kann die Verwendung von 10 % Biogas in Wohngebäuden als Erfüllungsoption mit 10 Prozent angerechnet werden. Die restlichen fünf Prozent kannst du mit dem Sanierungsfahrplan erreichen.
In diesem Merkblatt des Umweltministeriums zum EWärmeG sind die Pflichten des Gebäudeeigentümers zusammengefasst.
Möchtest du dir einem Sanierungsfahrplan ausstellen lassen?
Bei Interesse an einem Sanierungsfahrplan kannst du dich bei der Energieagentur in deinem Landkreis erkundigen oder dich an einen zertifizierten Energieberater wenden. Alle Energieagenturen findest du hier.
Vorschläge für Energieagenturen in der Nähe
Energieagentur SÜdwest GmbH
www.energieagentur-loerrach-landkreis.de
Energieagentur Regio Freiburg GmbH
www.energieregion-waermenetze.de
Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis