Schütze dich vor ungewollten Energieverträgen am Telefon und per Post!
Es gibt leider Betrüger, die versuchen, Menschen am Telefon oder per Post dazu zu bringen, ungewollte Energieverträge abzuschließen. Diese betrügerischen Praktiken zielen darauf ab, die Unwissenheit oder Verwirrung auszunutzen, um persönliche Informationen zu stehlen oder sie in teure Verträge zu drängen. Der beste Weg, dich vor solchen betrügerischen Praktiken zu schützen, ist Wachsamkeit und eine gesunde Portion Skepsis. Vertraue nicht blindlings Angeboten, die unerwartet auftauchen, und nehme dir Zeit, um alles sorgfältig zu überprüfen, bevor du irgendwelche Verträge oder Informationen weitergibst.
Vorsicht: Unberechtigte Personen können mit deiner Zählernummer, deinem Namen und der Adresse unbemerkt einen neuen Strom- oder Gasvertrag mit dir abschließen.
Das solltest du tun, wenn ungewollt ein Vertrag abgeschlossen wurde:
1. Vertrag schriftlich widerrufen
Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn du einen Vertrag am Telefon geschlossen hast. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Solltest du nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein, beträgt die Frist ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Reiche deinen Widerruf beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Einschreiben ein.
2. Bisherigen Anbieter informieren
Nachdem dein Widerruf bestätigt wurde, kannst du dich gerne bei uns melden.
3. Vorfall bei der Bundesnetzagentur melden
Werbeanrufe ohne deine ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig. Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Dafür ist die Behörde aber auf Hinweise angewiesen. Melde der Bundesnetzagentur deswegen ungewollte Werbeanrufe. Das kannst du direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.