24-Stunden-Lieferantenwechsel: Änderungen bei An- und Abmeldungen

Am 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromlieferanten schneller und einfacher. Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Richtlinie um: den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Diese sollen gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind. Diese Änderungen betreffen auch die Fristen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen.

Doch was bedeutet das konkret für dich?

Was bedeutet das für dich als Kunde?

An- und Abmeldung rechtzeitig melden

Ab dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldungen nur noch im Voraus möglich. Teile deinen Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit.

Ein Icon mit einem Blatt Papier und einem Stift, der von rechts oben kommend in das Papier hineinragt. Das Icon steht symbolisch dafür, dass etwas ausgefüllt oder bearbeitet werden muss oder fehlende Angaben ergänzt werden sollen..

Rückwirkende Bearbeitung nicht möglich

Rückwirkend können wir deine An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen dann nicht mehr bearbeiten.

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert

Deine aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation und hat keine Auswirkungen auf deine vertraglichen Verpflichtungen.

Icon, dass zwei Geldscheine zeigt in den Farben gelb und blau.

Unnötige Kosten möglich

Bei verspäteten Abmeldungen können unnötige Kosten entstehen, da die Stromabrechnung bis zur Abmeldung auf deinem Namen weiterläuft. 

Fragen und Antworten

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es den Stromanbietern, den Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktages zu bearbeiten. Das bedeutet, dass die Belieferung durch den neuen Anbieter bereits 24 Stunden nach der Anmeldung starten kann. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944 und wurde von der Bundesnetzagentur eingeführt. Die Neuregelung tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.

Nein. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen müssen ungeachtet dieser neuen Regelungen eingehalten werden. Bitte prüfe deine Vertragsbedingungen.

Ein- und Auszüge können bisher nicht mehr rückwirkend an den Stromanbieter gemeldet werden. Teile deinen Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit. Bitte beachte deine vertraglichen Laufzeiten und Kündingsfristen.

In unseren AGBs steht bereits, dass wir die Umzugsmeldung sechs Wochen im Voraus benötigen. Bisher haben wir rückwirkende Ummeldungen aus Kulanzgründen dennoch akzeptiert und bearbeitet. Ab 6. Juni 2025 ist dies nicht mehr möglich.

Falls du deinen Umzug nicht rechtzeitig anmeldest, könnte dies zu unnötigen Stromkosten und weiteren Abrechnungskonflikten führen.

Du ziehst in eine neue Wohnung und meldest dich erst nach dem Umzug bei deinem Stromanbieter. Wenn dein Nachmieter ebenfalls nicht rechtzeitig seinen Einzug meldet, zahlst du den Strombezug für die Wohnung mit, in der du nicht mehr lebst.

Melde uns die Abmeldung am besten sofort, wenn der Mietvertrag gekündigt wurde und das Ende des Mietverhältnisses feststeht, oder spätestens 14 Tage vor dem Auszug. Am schnellsten geht dies über unser Kundenportal.

Du informierst uns idealerweise mindestens 14 Tage vorher über deinen geplanten Umzug. Dies kannst du bequem im Kundenportal tun. Dabei gibst du das Auszugsdatum und die Zählernummer der alten Wohnung an. Gleichzeitig teilst du die Adresse der neuen Wohnung und das Einzugsdatum mit. Neu ist, dass du auch die Zählernummer der neuen Wohnung übermittelst.

Nach dem Umzug teilst du uns den Zählerstand der alten und neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe mit.

Umzug melden

Am einfachsten meldest du deinen Umzug im Kundenportal. Dort sind deine Daten bereits hinterlegt. Du musst nur das Ein- und Auszugsdatum, den Zählerstand und deine neue Adresse eingeben.

Umzug leicht gemacht

Damit dein Umzug stressfrei verläuft, erklären wir dir, wie du den gewünschten Stromtarif für deine neue Wohnung bestellst und auf welche Punkte du achten solltest.