24-Stunden-Lieferantenwechsel: Änderungen bei An- und Abmeldungen
Am 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromlieferanten schneller und einfacher. Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Richtlinie um: den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Diese sollen gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind. Diese Änderungen betreffen auch die Fristen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen.
Doch was bedeutet das konkret für dich?
Was bedeutet das für dich als Kunde?
Fragen und Antworten
Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es den Stromanbietern, den Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktages zu bearbeiten. Das bedeutet, dass die Belieferung durch den neuen Anbieter bereits 24 Stunden nach der Anmeldung starten kann. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944 und wurde von der Bundesnetzagentur eingeführt. Die Neuregelung tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.
Kann ich von heute auf morgen meinen Stromanbieter wechseln?
Nein. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen müssen ungeachtet dieser neuen Regelungen eingehalten werden. Bitte prüfe deine Vertragsbedingungen.
Welche Auswirkungen hat die Neuregelung auf Wohnungswechsel?
Ein- und Auszüge können bisher nicht mehr rückwirkend an den Stromanbieter gemeldet werden. Teile deinen Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit. Bitte beachte deine vertraglichen Laufzeiten und Kündingsfristen.
Wieso konnte man einen Umzug bislang nachträglich melden?
In unseren AGBs steht bereits, dass wir die Umzugsmeldung sechs Wochen im Voraus benötigen. Bisher haben wir rückwirkende Ummeldungen aus Kulanzgründen dennoch akzeptiert und bearbeitet. Ab 6. Juni 2025 ist dies nicht mehr möglich.
Was passiert, wenn die Daten nicht rechtzeitig gemeldet werden?
Falls du deinen Umzug nicht rechtzeitig anmeldest, könnte dies zu unnötigen Stromkosten und weiteren Abrechnungskonflikten führen.
Wie sieht ein Abrechnungskonflikt im konkreten Fall aus?
Du ziehst in eine neue Wohnung und meldest dich erst nach dem Umzug bei deinem Stromanbieter. Wenn dein Nachmieter ebenfalls nicht rechtzeitig seinen Einzug meldet, zahlst du den Strombezug für die Wohnung mit, in der du nicht mehr lebst.
Wie verhindere ich unnötige Kosten und einen Abrechnungskonflikt?
Melde uns die Abmeldung am besten sofort, wenn der Mietvertrag gekündigt wurde und das Ende des Mietverhältnisses feststeht, oder spätestens 14 Tage vor dem Auszug. Am schnellsten geht dies über unser Kundenportal.
Welche Informationen sind bei einer Umzugsmeldung erforderlich?
Du informierst uns idealerweise mindestens 14 Tage vorher über deinen geplanten Umzug. Dies kannst du bequem im Kundenportal tun. Dabei gibst du das Auszugsdatum und die Zählernummer der alten Wohnung an. Gleichzeitig teilst du die Adresse der neuen Wohnung und das Einzugsdatum mit. Neu ist, dass du auch die Zählernummer der neuen Wohnung übermittelst.
Nach dem Umzug teilst du uns den Zählerstand der alten und neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe mit.