Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell sicher
Deine Versorgungssicherheit ist derzeit stabil. Die Gasflüsse sind ausgeglichen. Das für September vorgesehene Speicherziel mit einem Füllstand von 75 % wurde bereits im Juni erreicht. Die Bundesnetzagentur beobachtet das Geschehen genau. Sie steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Wir informieren dich hier über weitere Neuigkeiten. Wichtig zu wissen: Die Gasversorgung deines privaten Haushalts ist durch Maßnahmen der Bundesregierung abgesichert.
Mehrwertsteuer-Erhöhung: Fragen & Antworten
Bis wann gilt die temporäre Mehrwertsteuersenkung für Gaslieferungen?
Wann die Mehrwertsteuer bei Gas wieder von derzeit 7 auf 19 Prozent angehoben wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Ursprünglich sieht die gesetzliche Regelung einen Anstieg der Mehrwertsteuer für Gaslieferungen auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent ab dem 01.04.2024 vor. Der Bundestag hat aber im Rahmen des Wachstumschancengesetzes bereits eine vorzeitige Wiederanhebung zum 01.03.2024 beschlossen. Diesem Gesetz muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Eine Verabschiedung im Bundesrat ist nach regulärem Sitzungskalender frühestens am 02.02.2024 möglich. Sollte er das Gesetz nicht verabschieden, gilt die bisherige Rechtslage fort. Das heißt: Die ermäßigte Mehrwertsteuer bleibt bis zum 31.03.2024 bestehen.
Wie stark steigt der sogenannte CO2-Preis, den ich mit der Gasrechnung bezahlen muss?
Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) soll 2024 der Preis pro Tonne CO2 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro steigen. Im Jahr 2023 betrug der Preis pro Tonne CO2 30 Euro. Der vorgesehene Preiskorridor für 2026 bleibt mit 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 unverändert. Eine Abfederung über ein Klimageld ist aktuell nicht vorgesehen. Die Kosten für den Erwerb der Emissionszertifikate für CO2-Emissionen sind Bestandteil des Gaspreises. Für 2024 erhöhen sie somit den Preis für Gaslieferungen.
Warum lässt die Bundesregierung den abgesenkten Mehrwertsteuersatz auslaufen?
Die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer für Gaslieferungen war ursprünglich bis Ende März 2024 geplant. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 kann sie jedoch die ursprünglich dem „Energie- und Klimafonds“ zugeführten Gelder nicht mehr für ihre Haushaltsplanung berücksichtigen. Aufgrund der dadurch entstandenen Finanzlücke ist sie zu Einsparungen gezwungen. Aktuell ist noch nicht eindeutig klar, ob der Staat gezwungen ist, auch an dieser Stelle zu sparen, und daher die Mehrwertsteuer vorzeitig wieder erhöht. Immerhin fehlen dem künftigen Haushalt bis zu 60 Milliarden Euro. Daher ist es unwahrscheinlich, dass der abgesenkte Mehrwertsteuersatz für Gaslieferungen bis zum ursprünglich geplanten Datum gelten wird.
Was bedeutet es für mich, wenn die Mehrwertsteuer für Gas wieder auf 19 Prozent steigt?
Sollte die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent steigen, wird sich dein Gaspreis um 11,2 Prozent (brutto) erhöhen. Bei einem Preis von 12 ct. pro Kilowattstunde (kWh) würde das eine Preiserhöhung von 1,44 ct pro kWh bedeuten. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh würde es bedeuten, dass du anstatt 2.400 Euro 2.688 Euro für deinen Gasverbrauch zahlst, also 288 Euro mehr.
Eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Mehrwertsteuer ist voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 zu erwarten.
Welche Auswirkungen hat eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf meine Abschläge?
Die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer kann zu höheren Kosten für deine Energielieferungen führen. Das bedeutet: Wenn deine Abschlagszahlungen in der Summe die Kosten für den Jahresverbrauch nicht decken, wird spätestens mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung fällig.
naturenergie Gaskundinnen und Kunden
Muss ich meinen Abschlag anpassen?
Nein, wir kümmern uns um deinen Abschlag
Nach der Jahresabrechnung und bei Preisveränderungen berechnen wir deinen Abschlag neu. Dabei berücksichtigen wir deinen Jahresverbrauch und deine aktuellen Preise. Auch die sogenannte Gaspreisbremse fließt in die Neuberechnung mit ein. Änderungen beim Abschlag teilen wir dir immer schriftlich mit.
Dein Geld bleibt dir erhalten. Die gezahlten Abschläge werden mit der Forderung in der Jahresrechnung verrechnet. Bei zu niedrigen Abschlägen erheben wir in der Jahresrechnung eine Nachforderung, zu viel gezahlte Abschläge werden dir erstattet oder gutgeschrieben.
Im Kundenportal kannst du ganz einfach deinen aktuellen Abschlag ansehen und bei Bedarf selbst anpassen.
Stand: 18. November 2022
Was ist ein Abschlag?
Regelmäßige Teilzahlung an deinen Gas- oder Stromanbieter
Ein Abschlag ist keine Rechnung. Mit dem Abschlag leistest du eine kontinuierliche Zahlung zur Begleichung der in der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode ermittelten Energiekosten. Die Höhe des Abschlags richte sich in der Regel nach deinem Vorjahresverbrauch. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die
Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.
Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhältst du eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, musst du eine Nachzahlung leisten.
Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen die Wetterbedingungen eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.
Im Kundenportal kannst du ganz einfach deinen aktuellen Abschlag ansehen und bei Bedarf selbst anpassen.
Stand: 18. November 2022
Ist die Ablesung des Zählerstandes notwendig?
Nein, die Ablesung des Zählerstandes ist nicht notwendig
Eine konkrete Ablesung ist natürlich immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zähler abzulesen. In diesem Fall wird der Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder rechnerisch ermittelten Werte dem zu berücksichtigenden Zeitraum zugeordnet. Eine rechnerische Ermittlung des Verbrauches ist gesetzlich erlaubt und erfolgt nicht willkürlich. Sie beruht auf vorgegebenen gesetzlichen Regularien.
Falls eine Ablesung erforderlich wäre, würden wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden melden.
Stand: 18. November 2022
Gasspeicherumlage
Was ist die Gasspeicherumlage?
Seit Oktober 2022 ist diese Umlage Preisbestandteile der NaturEnergie Gastarife.
Die Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) soll im Winter für gut gefüllte Gasspeicher sorgen und somit die Gasversorgung im Winter sichern. Die deutschen Gasspeicher sollen zu bestimmten Stichtagen konkrete Mindestfüllstände haben. Die bis zu den Stichtagen fehlenden Mengen müssen eingekauft werden und hier entstehen Mehrkosten. Diese Umlage müssen alle Gaskundinnen und -kunden tragen. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto.
Stand: 18. November 2022
Gaskosten senken: Das kannst du tun
Gasverbrauch senken und Heizkosten sparen – Mit wenig Aufwand und geringen Investitionen: Heizkosten sparen, ohne dass der Alltag unbehaglich wird. Frieren muss dabei niemand.